Schülerinnen und Schüler können für die abschließende Arbeit einen forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Zugang wählen.

Die folgenden Formatbeschreibungen haben Beispielcharakter und dienen einer ersten Orientierung. Selbstverständlich sind auch andere Formate denkbar und möglich, beispielsweise die Gestaltung einer Website, die Produktion einer Graphic Novel, eine Theaterperformance und vieles mehr.

Ob sich ein Thema für eine Bearbeitung in einem gestalterischen oder künstlerischen Format eignet und ob bzw. wie dieses umgesetzt werden kann, bedarf einer eingehenden Klärung zwischen der Schülerin/dem Schüler und der betreuenden Lehrperson sowie der Zustimmung der Schulleitung im Einreichprozess.

Beispielhafte Formatbeschreibungen

Architektur oder Umraumgestaltung als abschließende Arbeit

Ausgehend von einer privaten oder öffentlichen Bauaufgabe erarbeiten Schülerinnen und Schüler eine Planung eines Bauvorhabens oder einer Umraumgestaltung, die von Form, Funktion und Baukultur geleitet ist. 

Je nach Aufgabenstellung, welche sowohl fiktiven als auch realistischen Ursprungs sein kann, erstellen die Schülerinnen und Schüler ein Entwurfskonzept und visualisieren Lösungswege mittels Skizzen, Plänen, Fotos und Zeichnungen sowie Modellen und digitalisierten räumlichen Darstellungen in einem kreativen, eigenständigen Prozess.

Schülerinnen und Schüler, die für das Thema ihrer abschließenden Arbeit das Format einer Architektur- oder Umraumgestaltung gewählt haben, stellen im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, ihr künstlerisch-kreatives Konzept vor. 

Sie veranschaulichen die Ideenfindung, die Konzeption und die Umsetzung ihrer Ideen in Form geeigneter Visualisierungen, wobei sie auf bestehende architektonische und baukulturelle Beispiele eingehen können. 

Abhängig vom Konzept und der architektonischen Aufgabenstellung ist der Umfang der Entwürfe in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen und auf die entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Planung eines Bauwerks oder einer Umraumgestaltung:

  • Thema: Abhängig von der inhaltlichen Idee und der Funktion des geplanten Bauwerks / der geplanten Umraumgestaltung wird das Thema festgelegt.
  • Konzept: Nach Wahl des Themas werden die Voraussetzungen für das Bauvorhaben erhoben, wobei Funktionen und Form im Mittelpunkt stehen. Nach dem Erheben von Eckdaten und Sichten von Plänen und Dokumentationen werden die notwendigen Schritte geplant. Eine Analyse der Problemstellung dient der Überprüfung, ob der Arbeitsprozess angepasst bzw. eingeschränkt werden muss.
  • Gestaltungsprozess: Der Gestaltungsprozess ist zentral, die individuelle Gestaltungsidee wird festgehalten. Die individuelle Problemlösungsidee steht im Vordergrund. Der Prozess der Entwurfsphase (z.B. Skizze, Freihandzeichnung, technische Zeichnung, perspektivische Darstellung) wird dokumentiert, die einzelnen Schritte der Gestaltungsphase (z.B. Erstellen eines Modells des Projekts z.B. aus Karton oder Schaumstoff) werden festgehalten. Alle kreativen Lösungswege sind zugelassen und werden in Bild und Text dokumentiert.
  • Präsentation: Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird das Ergebnis des Kreativprozesses in Form von Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen und evtl. maßstäblichen Plänen und Modellen in analoger und/oder digitaler Form der Prüfungskommission präsentiert.
     

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Eine Komposition/ein Arrangement als abschließende Arbeit

Unter Komposition/Arrangement ist die kreative Schöpfung bzw. Bearbeitung eines Werkes im Bereich der Musik zu verstehen. Während die Komposition die Erschaffung eines originalen musikalischen Werkes darstellt, wird beim Arrangement ein bereits vorhandenes Musikstück nach individuellen kreativen Gesichtspunkten aus- bzw. umgestaltet. Für Arrangements sind im Falle einer Aufführung oder Veröffentlichung etwaige Rechte zur Bearbeitung einzuholen.

Kompositionen bzw. Arrangements werden oft nach bestimmten Regeln gestaltet (Tonsatzregeln, Kompositionsstil). Im Rahmen des Entstehungsprozesses stellt die Beschäftigung mit kompositorischen bzw. arrangementtechnischen Vorbildern sowie mit für die eigene Arbeit relevanten Stilen und Regeln einen wesentlichen Aspekt in der Ausgestaltung des eigenen musikalischen Werkes dar. Damit der kreative Schöpfungsprozess nachvollziehbar ist, sind die Kriterien der jeweiligen Komposition ausführlich darzulegen.

Schülerinnen und Schüler, die das Format einer Komposition oder eines Arrangements für ihre abschließende Arbeit wählen, stellen im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, ihr künstlerisch-kreatives Konzept vor und veranschaulichen, unter Bezugnahme auf relevante Kompositionsregeln, Stile und Vorbilder, dessen Umsetzung. Der Umfang der Komposition bzw. des Arrangements sowie die Länge der Dokumentation ist in Absprache mit der betreuenden Lehrperson festzulegen. 


Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Erarbeitung einer Komposition/eines Arrangements:

  • Thema: Die Themenfindung erfolgt durch die Auseinandersetzung mit einem oder mehreren Kompositions- bzw. Arrangementstilen. Daraus ergibt sich das konkrete Thema der Arbeit.
  • Konzept & Werkerstellung: Die für das eigene Werk relevanten Regeln werden studiert oder erstellt und Abweichungen davon ausgelotet. Die Bewusstmachung musikalischer Einflüsse auf die eigene künstlerische Arbeit steht im Zentrum des Entstehungsprozesses. Parallel dazu bzw. im Anschluss daran wird das eigene schöpferische Werk komponiert bzw. arrangiert.
  • Dokumentation: Das vollständige Werk ist in geeigneter schriftlicher Form (z.B. Notenschrift, grafische Notation) festzuhalten und gemeinsam mit der Dokumentation des Entstehungsprozesses abzugeben. Eine Audiodatei des Werkes (z. B. Liveaufnahme, Audiodatei aus einem Notenprogramm) ist der schriftlichen Form beizufügen.
  • Werkpräsentation: Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird das Werk ausgehend vom Notenmaterial unter Einbindung von Audioeinspielungen und/oder einer Liveperformance vorgestellt.
     

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Ein Konzertprogramm als abschließende Arbeit

Unter Konzertprogramm ist der Vortrag von Musikstücken zu verstehen, die nach einem thematischen Schwerpunkt zusammengestellt und unter musikalisch-künstlerischen Aspekten erarbeitet und ausgestaltet werden. Als Dauer des Programms werden 10 bis 20 Minuten empfohlen. Die tatsächliche Länge des fertigen Konzertprogramms richtet sich nach dem thematischen Schwerpunkt und ist in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen.

Das Konzertprogramm kann sowohl unter dem Gesichtspunkt der Stil-, Genre- und Epochenvielfalt als auch unter dem Gesichtspunkt der Fokussierung auf einen Stil/ein Genre/eine Epoche/eine Komponistin bzw. einen Komponisten erstellt werden.

Beim Vortrag des Konzertprogramms ist auf Werk- und Stiltreue zu achten. Vorgegebene Parameter (Dynamik, Rhythmik, Melodik, ...) sind bei der Interpretation umzusetzen.

Teil des Erarbeitungsprozesses ist es, den Vortrag des vollständigen Programms auf Video festzuhalten (z. B. im Rahmen eines Schulkonzerts, im Unterricht oder in einem außerschulischen Rahmen). Dieses Video ist gemeinsam mit der Dokumentation des Entstehungsprozesses abzugeben. Auszüge aus dem Programm werden im Rahmen der Präsentation und Diskussion live vor der Prüfungskommission gespielt.

Die Dokumentation des Entstehungsprozesses legt dar, unter welchen Gesichtspunkten und Aspekten das Konzertprogramm zusammengestellt wurde. Außerdem werden Fragen der praktischen Erarbeitung und der Interpretation behandelt und das Umfeld zur Entstehung der Werke (Stil, Epoche, Komponist/in) beschrieben.

Anmerkung: Wenn Schülerinnen und Schüler an ORG mit Instrumentalmusik und Gesang oder an RG/ORG unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung das Format “Konzertprogramm” als abschließende Arbeit wählen und in Instrumentalmusik und Gesang im gleichen Instrument/Gesang antreten, ist darauf zu achten, dass sich die Vortragsstücke nicht überschneiden.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Erarbeitung eines Konzertprogramms:

  • Thema: Je nach Ausrichtung im Hinblick auf musikalische Vielfalt oder Fokussierung auf einen musikalischen Aspekt wird das Thema für das Konzertprogramm festgelegt.
  • Konzept & Erarbeitung: Zu den entsprechend dem Themenbezug ausgewählten Musikstücken werden Hintergrundinformationen zu den Musikstücken recherchiert und für eine werk- bzw. stilgetreue Interpretation genützt. Parallel dazu werden die Musikstücke praktisch am Musikinstrument erarbeitet.
  • Dokumentation: Das vollständige Konzertprogramm wird auf Video aufgezeichnet, wobei die Audioqualität im Vordergrund steht. Die Aufnahme dient der Prüfungskommission dazu, einen Gesamteindruck vom erarbeiteten Konzertprogramm zu bekommen. Dieses Video ist gemeinsam mit der Dokumentation des Entstehungsprozesses abzugeben.
  • Darbietung: Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird das Programm live vor der Prüfungskommission entweder zur Gänze oder in Auszügen (je nach Länge des erarbeiteten Konzertprogramms) vorgetragen.


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Die Gestaltung einer Kunstausstellung als abschließende Arbeit

In einer Kunstausstellung werden künstlerische Werke aus den Bereichen der Bildenden Kunst öffentlich ausgestellt. Üblicherweise handelt es sich dabei um Originale, die einem Publikum gezeigt werden. Wählen Schülerinnen und Schüler dieses Format für ihre abschließende Arbeit, so präsentieren sie ihre eigenhändig und eigenständig gestalteten Werke ebenso in einer Ausstellung.

Im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, wird das künstlerisch-kreative Konzept vorgestellt und die verschiedenen Phasen der Umsetzung werden dokumentiert. Sämtliche Arbeitsschritte werden darin veranschaulicht: die Ideenfindung, die Konzeption, der schöpferische bzw. gestalterische Prozess sowie die reale Umsetzung der Ausstellung der entstandenen praktischen Arbeitsergebnisse.

Je nach Themenstellung sowie den gewählten Gestaltungsmitteln und Materialien sind unterschiedliche Zugänge möglich:

  • gerahmte und gehängte Arbeiten in Form von Originalen aus dem grafischen, druckgrafischen, malerischen oder fotografischen Bereich
  • dreidimensionale Arbeiten in räumlichen Installationen in Abhängigkeit von Material, Größe und Ausführung

Abhängig vom Konzept und dem thematischen und gestalterischen Schwerpunkt ist der Umfang der künstlerischen Arbeiten in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen und auf die entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.

Der Ausstellungsort ist abhängig von den Umsetzungsmöglichkeiten, dem Material und dem Umfang der künstlerischen Arbeiten. Der Prüfungsraum kann dafür ebenso geeignet sein wie ein anderer Teil des Schulhauses oder ein öffentlicher Ort.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Gestaltung einer Ausstellung:

  • Thema: Abhängig von der inhaltlichen Idee, der Wahl der Gestaltungsmittel und den räumlichen Möglichkeiten wird das Thema festgelegt.
  • Konzept: Die Wahl der Gestaltungsmittel und die Umsetzungsmöglichkeiten der künstlerischen Arbeit werden skizziert, eine Ausstellungsgestaltung wird entworfen. Beispiele künstlerischer Vorbilder werden entsprechend dem Vorhaben recherchiert. Ein Konzept für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Werke wie auch der geplanten Ausstellung wird entwickelt. Bei einer öffentlichen Ausstellung sind entsprechende Urheber- und Persönlichkeitsrechte einzuhalten.
  • Gestaltungsprozess: Die Gestaltungsidee und der Gestaltungsprozess sind zentral, die individuelle Gestaltungsidee wird festgehalten. Die Originalität und der individuelle Ausdruck stehen dabei im Vordergrund. Der Prozess der Ideengewinnung wird dokumentiert, der Gestaltungsprozess wird transparent und nachvollziehbar gemacht. Alle wesentlichen Umsetzungsschritte werden dokumentiert und in Bild und Text festgehalten.
  • Für die Ausstellung sind entsprechende Vorbereitungen zu treffen: Auswahl und Anzahl der Werke, Wahl des Aufstellungsortes, ev. Absprache mit einer Institution, Organisation der Ausstellungsarchitektur (z.B. Wandhalterungen, Rahmen, Stellwände), Gestaltung der Ausstellung wie auch der Ausstellungseinladung bzw. eines Ausstellungsplakats, Organisation der Eröffnung.
  • Präsentation: Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird die Ausstellung der Prüfungskommission zugänglich gemacht oder eine Dokumentation der Ausstellung vorgestellt, falls die Zugänglichkeit aus räumlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich sein sollte.


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Eine Musikproduktion als abschließende Arbeit

Unter Musikproduktion ist die Umsetzung einer Eigenkomposition, eines Arrangements oder einer Neuinterpretation eines Werkes mittels aktueller Aufnahmetechniken in Form einer Audioaufnahme oder eines Musikvideos (Videoclip) zu verstehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Umsetzung bzw. Ausgestaltung eines Musikstücks mit dem Ziel einer fertigen Audio-/Videoproduktion. Für Arrangements und Neuinterpretationen sind im Falle einer Aufführung etwaige Rechte zur Bearbeitung einzuholen.

Die Wahl der Aufnahmetechnik bzw. der Aufnahmesoftware steht der Schülerin/dem Schüler frei. Auch der Musikstil bzw. das Genre können frei gewählt werden (Pop, Jazz, Songwriting, Klassik, Klangcollage, ...).

Bei der Umsetzung ist auf eine möglichst hohe Klangqualität zu achten. Als Erweiterung der Audioaufnahme ist auch die Umsetzung als Musikvideo (Videoclip) möglich. Nähere Informationen dazu bieten die Ausführungen zum Videobeitrag.

Schülerinnen und Schüler, die das Format einer Musikproduktion für ihre abschließende Arbeit wählen, stellen im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, ihr Produktionskonzept vor und veranschaulichen dessen Umsetzung.

Der Umfang der fertigen Audioproduktion bzw. des fertigen Musikvideos richtet sich nach dem thematischen Schwerpunkt und der Wahl der Gestaltungsmittel und ist in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen.

Eine Audio- bzw. Videoproduktion erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Am Anfang steht eine Idee bzw. ein Thema, das durch den Einsatz audiotechnischer, gegebenenfalls videotechnischer Mittel umgesetzt wird. Durch Recherche und Auslotung der technischen Möglichkeiten wird ein Aufnahmekonzept inkl. Umsetzungsplan entwickelt. Es folgt die Aufnahme bzw. Produktion, die in weiterer Folge bearbeitet wird.

Das fertige Musikprodukt ist als Audio-, gegebenenfalls als Video-Datei, gemeinsam mit der Dokumentation des Entstehungsprozesses abzugeben (als Datei oder als Link zur Datei). Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird das Musikprodukt vor der Prüfungskommission entweder zur Gänze oder in Auszügen (je nach Länge) vorgestellt.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Erarbeitung einer Musikproduktion:

  • Thema: Die Themenfindung erfolgt durch die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der audio-/videotechnischen Umsetzung einer Musikproduktion. Daraus ergibt sich das konkrete Thema der Arbeit.
  • Konzept: Im Konzept werden Ideen zur technischen Umsetzung des Vorhabens skizziert und ein Ablaufplan vorgestellt. Dabei sind Stil, Genre, Kompositions-/Arrangementtechnik, Aufnahmetechnik (Mehrspurverfahren, Overdub, ...) zu berücksichtigen.
  • Produktion: Die Musikproduktion wird nach den im Konzept erarbeiteten und ausgeloteten musikalischen und technischen Möglichkeiten umgesetzt.
  • Werkpräsentation: Im Rahmen der Präsentation und Diskussion wird das Musikprodukt vor der Prüfungskommission entweder zur Gänze oder in Auszügen (je nach Länge) vorgestellt.


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Der Podcast als abschließende Arbeit

Der Begriff Podcast bezeichnet eine Serie von Audiodateien zu einem bestimmten Thema, die online abrufbar sind. Podcasts werden in verschiedenen Formaten (z. B. Solo-, Co-Host- oder Panel-Podcasts, Fiction-, Nachrichten- oder Wissenspodcasts, Storytelling- oder Diskussions-Podcasts etc.) mit unterschiedlicher gestalterischer und inhaltlicher Ausrichtung produziert. Die Inhalte können beispielsweise in Form eines Gesprächs, einer Erzählung oder einer Reportage vermittelt werden.

Schülerinnen und Schüler, die für ihre abschließende Arbeit das Format des Podcasts wählen, stellen im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, das Gesamtkonzept des Podcasts vor und veranschaulichen den Produktionsprozess einer Podcastfolge. Diese exemplarische Folge des im Sendungskonzept beschriebenen Podcasts wird praktisch umgesetzt, wobei sich die Länge nach dem thematischen Schwerpunkt und der Wahl der Gestaltungsmittel richtet und in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen ist.

Die Erstellung eines Podcasts erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Am Anfang steht eine Idee bzw. ein Thema, das in Form eines Podcasts kommuniziert werden soll. Durch Recherche und dramaturgische Entscheidungen wird ein Podcastkonzept inkl. Umsetzungs-/Zeitplan entwickelt. Es folgt die Aufnahme bzw. Produktion, die in weiterer Folge bearbeitet und zu einer fertigen Folge montiert wird (= Postproduktion). Die so produzierte Episode wird schließlich publiziert/online gestellt und der Podcast wird über ausgewählte Kanäle beworben.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Entstehung eines Podcasts:

  • Thema: Ein Thema für die zu produzierende Podcastfolge wird entwickelt. Dieses reiht sich schlüssig in das Podcast-Gesamtkonzept ein, das im schriftlichen Teil der abschließenden Arbeit vorgestellt wird.
  • Konzept: Inhalt, Zielgruppe und Genre bzw. Format werden fixiert. Fakten zum Thema der Podcastfolge werden im Vorfeld recherchiert und etwaige Interviewgäste ausgewählt. Ablauf, Stimmung, Methoden und Dramaturgie werden festgelegt. Zur Unterstützung der Dramaturgie wird eine Auswahl an Musik bzw. Soundcues getroffen, wobei urheberrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
  • Produktion: Benötigtes Equipment für die Produktion und Postproduktion wird organisiert. Rohaufnahmen werden an einem geeigneten Aufnahmeort erstellt.
  • Postproduktion: Aus den bearbeiteten und geschnittenen Aufnahmen und mit Hilfe ausgewählter Musik bzw. Soundcues wird die Podcastfolge fertiggestellt.
  • Publikation: Die für eine Veröffentlichung erforderlichen Zusatzelemente (z. B. Podcast-Name, Folgentitel, Coverbild, Podcastbeschreibung, Shownotes für die produzierte Folge) werden erstellt und es wird eine Möglichkeit der Veröffentlichung gewählt (Hostingplattform, passwortgeschützter Websitebereich, …).


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Der Videobeitrag als abschließende Arbeit

Ein Videobeitrag ist eine multimediale Produktion, die visuelle und auditive Inhalte kombiniert, um Informationen zu einem bestimmten Thema zu vermitteln. Er kann als einzelnes Video oder als Teil einer Sendereihe veröffentlicht werden und ist häufig online abrufbar.

Videobeiträge können in verschiedene Genres unterteilt werden. In Abhängigkeit von der Themenstellung der abschließenden Arbeit und der Wahl der Gestaltungsmittel sind unterschiedliche Zugänge möglich, die sich in ihren Erzählformen, Handlungsmustern und Stimmungen unterscheiden:

  • Beispiele für dokumentarische Videobeiträge: Reportage, Interview, Porträt/Biographie, Magazinbeitrag, Tutorial, ...
  • Beispiele für fiktionale Videobeiträge: Drama, Komödie, Thriller, Krimi, Science Fiction, …
  • Beispiele für Mischformen: Dokudrama, Mockumentary, …

Schülerinnen und Schüler, die das Thema ihrer abschließenden Arbeit in Form eines Videobeitrages gestalten möchten, stellen im schriftlichen Teil der Arbeit, der Dokumentation des Entstehungsprozesses, ihr Videokonzept vor und veranschaulichen dessen Umsetzung.

Die Länge des fertigen Videobeitrages richtet sich nach dem thematischen Schwerpunkt und der Wahl der Gestaltungsmittel und ist in Absprache mit der Betreuungsperson festzulegen.

Die Erstellung eines Videobeitrages erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Am Anfang steht eine Idee bzw. ein Thema, das durch den Einsatz filmischer Mittel umgesetzt werden soll. Durch Recherche und dramaturgische Entscheidungen wird ein Videokonzept inkl. Umsetzungs-/Zeitplan entwickelt. Es folgt die Aufnahme bzw. Produktion, die in weiterer Folge bearbeitet wird. Das Rohmaterial wird gesichtet und  geschnitten, Bild- und Tonmaterial werden montiert (= Postproduktion). Der fertige Videobeitrag  wird schließlich online verfügbar gemacht.

 

Die folgende Übersicht zeigt zentrale Schritte der Entstehung eines Videobeitrages:

  • Thema: Ausgehend von einer Idee wird das konkrete Thema entwickelt, das mittels Videobeitrag bearbeitet werden soll.
  • Konzept: Im Konzept werden Ideen zur filmischen Umsetzung des Vorhabens skizziert und der Plan für das Gelingen vorgestellt. Die Zielgruppe und das filmische Genre werden festgelegt, etwaige Recherchetätigkeiten durchgeführt und Protagonistinnen und Protagonisten ausgewählt. Anhand verschiedener Konzeptstufen wie Exposé, Treatment und Drehbuch wird ein Beitragskonzept entwickelt. Dieses umfasst inhaltliche (z. B. Log Line, Plot, Story Outline, Beschreibung der wichtigsten Personen/Figuren, …) und formale Gestaltungsmittel (z. B. Bildkomposition, Bildformat, Einstellungsgrößen, Farbgestaltung, Lichtstimmung, Sounddesign, Musik, Dialoge, etc.). Bei fiktionalen Videobeiträgen müssen zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise Casting, Kostüme oder Setdesign.
  • Produktion: Benötigtes Equipment für die Produktion und Postproduktion wird organisiert. Das Rohmaterial wird an den vorgesehenen Drehorten aufgenommen. Allfällige Drehgenehmigungen und Einverständniserklärungen werden im Vorfeld schriftlich eingeholt.
  • Postproduktion: Aus dem Rohschnitt der Aufnahmen wird durch die abschließende Bearbeitung der Bild- und Tonebene (Sounddesign, eventuell Musik, visuelle Effekte, Farbkorrektur, Texteinblendungen, Animationen, etc.) und Ergänzung etwaiger Moderationstexte der fertige Videobeitrag erstellt. Bei der Auswahl von Musik bzw. Soundeffekten werden urheberrechtliche Bestimmungen berücksichtigt.
  • Publikation: Die für eine Veröffentlichung erforderlichen Zusatzelemente (z. B. Videotitel, Vorschaubild, Videobeschreibung) werden erstellt und es wird eine Möglichkeit der Veröffentlichung gewählt (Videoplattform, passwortgeschützter Websitebereich, …).


>> Download der Formatbeschreibung Ein Videobeitrag als abschließende Arbeit