Die Abschließende Arbeit beurteilen
Für eine positive Beurteilung müssen die wesentlichen Bereiche (= 8 ausgewiesene Kompetenzen laut Beurteilungsraster) zumindest “überwiegend” erfüllt sein. Ist einem der wesentlichen Bereiche keiner der vier Erfüllungsgrade zuzuordnen, so gilt dieser als „nicht erfüllt“. Ist auch nur einer der acht wesentlichen Bereiche “nicht erfüllt”, ist das Prüfungsgebiet insgesamt mit „Nicht genügend“ zu beurteilen.
Die 8 wesentlichen Bereiche:
- Selbstkompetenz
- Inhaltliche und methodische Kompetenz (*) sowie gestalterische/künstlerische Kompetenz
- Informationskompetenz
- Sprachliche Kompetenz
- Gestaltungskompetenz
- Strukturelle und inhaltliche Präsentationskompetenz sowie (*) künstlerische Präsentationskompetenz
- Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz
- Kommunikations- und Diskursfähigkeit
Beurteilungsraster neu ab dem Schuljahr 2024/25
> Beurteilungsraster als MS Word
> Beurteilungsraster im PDF-Format
Der Beurteilungsraster stellt eine unverbindliche Orientierungshilfe für die Bewertung der Kompetenzen (K1-8) der Schülerinnen und Schüler dar. Die Kompetenzen werden durch sogenannte Deskriptoren näher beschrieben, die Gewichtung der Deskriptoren liegt im Ermessen der Prüferin bzw. des Prüfers.
Die mit (*) gekennzeichneten Deskriptoren beziehen sich auf gestalterische bzw. künstlerische Arbeiten. Diese beschreiben die Umsetzung des gestalterischen/künstlerischen Vorhabens sowie die Dokumentation des Entstehungsprozesses und sind je nach Aufwand der gestalterischen oder künstlerischen Arbeitsanteile zu gewichten. Der Beurteilungsraster kann bei der Erstellung des begründeten Beurteilungsvorschlags Unterstützung bieten. Auf der Grundlage des Beurteilungsvorschlags entscheidet die Prüfungskommission über die Beurteilung.
Folgen einer negativen Beurteilung des Prüfungsgebiets VWA
Wurde das Prüfungsgebiet VWA negativ beurteilt, muss die Schülerin bzw. der Schüler im Einvernehmen mit der zukünftigen Prüferin bzw. dem zukünftigen Prüfer innerhalb von vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema festlegen und in das ABA-Portal hochladen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Für den Fall der Wiederholung einer VWA steht der Schülerin oder dem Schüler keine Betreuung zur Verfügung.
Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat kann insgesamt vier Mal zum Prüfungsgebiet VWA antreten (erstmaliges Antreten und drei Wiederholungsmöglichkeiten).
Folgen eines negativen Abschlusses der 8.Klasse
Muss die Abschlussklasse wiederholt werden, bleibt eine etwaige positive Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA erhalten.
Im Falle einer negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA muss dieses mit einer neuen Themenstellung wiederholt werden.