Fristen & Termine

Semesterfahrplan für die VWA

Der VWA-Semesterfahrplan bildet die allgemein gültigen, wiederkehrenden Fristen und Termine ab. Bitte beachten Sie, dass Schulen vielfach weitere interne Fristen für einzelne Phasen des Arbeitsprozesses festgesetzt haben.

7. Klasse

  
1. Semester Frist
Themenfindung und Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson durch die Schülerin oder den Schüler  
Herstellung des Einvernehmens zwischen Schülerin oder Schüler und Betreuungsperson über das Thema und Konkretisierung des Arbeitsvorhabens  
2. Semester Frist
Einreichung des Themas (Erwartungshorizont) durch die Schülerin oder den Schüler im ABA-Portal  
Vorlage des festgelegten Themas sowie des im Zuge der Themenfindung vereinbarten Erwartungshorizonts bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter  (ABA-Portal) Ende März
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erteilt die Zustimmung oder verlangt die Vorlage eines neuen Themas unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist Ende April
   

8. Klasse

  
  Frist
Kontinuierliche Betreuung durch die Lehrperson bis zur Abgabe der VWA  

Abgabe der VWA und des Begleitprotokolls

  • in zweifach ausgedruckter Form
  • UND durch Hochladen im ABA-Portal (alternativ in anderer digitaler Form, z.B. USB-Stick)
 Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters
Phase 1 des Beurteilungsprozesses
Die betreuende Lehrperson beschreibt die Qualität der schriftlichen Arbeit nach den vorliegenden Kompetenzen (vgl. Beurteilungsraster) unter Berücksichtigung des Plagiatsberichts.
  
Abschließende Besprechung zwischen betreuender Lehrperson und dem Kandidaten oder der Kandidatin im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion  
Einsichtnahme in die abgegebenen Arbeiten durch weitere Mitglieder der Prüfungskommission (Schulleitung,  Klassenvorstand)  

Vorbereitung und Durchführung der Präsentationen und Diskussionen zur VWA mit darauf folgender Gesamtbeurteilung (Phase 2 des Beurteilungsprozesses):

Die Prüferin bzw. der Prüfer fasst die Bewertung sämtlicher Kompetenzen zu einem Notenvorschlag für die Gesamtbeurteilung des „Prüfungsgebietes VWA“ zusammen, über welchen die stimmberechtigten Kommissionsmitglieder abstimmen.
 Termine für die Durchführung werden im von der Schulbehörde zugewiesenen Zeitfenster schulintern festgesetzt.