Gute Betreuung
Eine häufig gestellte Frage ist die nach den Aufgaben der Betreuungsperson. Was soll bzw. muss konkret Teil der Betreuung des Schülers bzw. der Schülerin sein? Hier findest du eine Antwort.
Für das erfolgreiche Verfassen deiner VWA solltest du von vornherein bedenken, was die Betreuungsperson leisten kann und was nicht. Grundsätzlich muss deine VWA von einer Betreuungsperson kontinuierlich betreut werden. Es ergeben sich drei Phasen der Kooperation zwischen dir und der Betreuungsperson:
1. Erwartungsbesprechung
Nach der Genehmigung und mit dem eigentlichen Beginn der Ausarbeitung der vorwissenschaftlichen Arbeit ist zumindest eine Besprechung mit der betreuenden Lehrperson verpflichtend vorgesehen. Folgende Punkte sind zu klären:
- Hinweise auf vorgegebene Termine und Anleitung zur Erstellung eines Zeit- und Projektplans, in dem Meilensteine definiert und terminisiert werden.
- Anregungen zur Konkretisierung der Fragestellung
- Information über die Bewertungskriterien für das schriftliche Produkt und die Präsentation und Diskussion der vorwissenschaftlichen Arbeit
- Information über die Folgen der Verwendung unerlaubter Hilfen und Hilfsmittel
- Contracting (Betreuungsvereinbarung) zur Klärung formaler Aspekte sowie der Zuständigkeiten während des Betreuungsprozesses
- Hinweis auf die zu führenden Protokolle – das von dir zu erstellende Begleitprotokoll, das Betreuungsprotokoll der Betreuungsperson
2. Kontinuierliche Betreuung
In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, die unter Beobachtung des Arbeitsfortschrittes vorzunehmen ist. Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf.
Während des letzten Schuljahres hat bis zur Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit eine kontinuierliche Betreuung stattzufinden. Die Betreuungsperson gibt Feedback zu den Zwischenergebnissen. Diese Rückmeldungen betreffen
- den Zeitplan,
- die inhaltliche Gestaltung,
- den Aufbau der Arbeit,
- Ausdruck und Argumentation,
- formale Kriterien sowie
- sprachliche und orthografische Aspekte.
3. Abschließendes Gespräch
Nach Abgabe der Arbeit ist im Anschluss an deren Beschreibung ein abschließendes Gespräch zu führen, das dir die nötigen Informationen für Präsentation und Diskussion liefert. Die Frage, wie viele Betreuungsgespräche abzuhalten sind, wird im Einzelfall zu beantworten sein.
Was nicht zu den Aufgaben der Betreuungsperson gehört:
Die Selbstständigkeit deiner Leistungen darf nicht beeinträchtigt werden.
- Die Betreuungsperson hat daher nicht deine Texte zu verbessern bzw. deine Fehler auszubessern.
- Du sollst jedoch Hinweise erhalten, wie du weiterarbeiten bzw. was du noch verbessern sollst.
All diese Aufgaben liegen bei dir. Wichtig ist auch, dass die Betreuungsperson laufend von dir über den Fortschritt deiner Arbeit informiert wird. Sprich regelmäßig mit ihr.