Zeitliche Abläufe zur Umsetzung der abschließenden Arbeit


Die hier abgebildeten zeitlichen Abläufe bilden allgemein gültige, wiederkehrende Fristen und Termine ab. Bitte beachte auch schulinterne Fristen für einzelne Phasen des Arbeitsprozesses.

7. Klasse

1. Semester Frist
Themenfindung und Eruieren passender Methoden;
Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson
  
Herstellen des Einvernehmens zwischen dir und der Betreuungsperson über das Thema und Konkretisierung des Arbeitsvorhabens  
Opt out-Möglichkeit: etwaige Bekanntgabe der Abwahl der abschließenden Arbeit deinerseits in der Direktion 
15. Jänner
2. Semester Frist
Einreichung bzw. Vorlage des Themas sowie des im Zuge der Themenfindung vereinbarten Erwartungshorizonts bei der Schulleitung (ABA-Portal) 
Ende März

Erteilen der Zustimmung zur Themeneinreichung durch die Schulleitung bzw. Verlangen der Vorlage eines neuen Themas unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist

 
Ende April
   

8. Klasse

  Frist
Kontinuierliche Betreuung durch die Lehrperson bis zur Abgabe der abschließenden Arbeit  
Abgabe der schrifltichen Teile der Arbeit (schriftliche Arbeit bzw. Dokumentation des Entstehungsprozesses) inkl. Begleitprotokoll in zweifach ausgedruckter Form sowie in digitaler Form durch Hochladen ins ABA Portal (alternativ in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch per E-Mail); 
Ergebnisse, denen ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde liegt, sind in entsprechender Form beizugeben
 
Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters
Beschreiben der Qualität der Arbeit nach den vorliegenden Kompetenzen (vgl. Beurteilungsraster) unter Berücksichtigung des Plagiatsberichts durch die betreuende Lehrperson
(= Phase 1 des Beurteilungsprozesses)
  
Abschließende Besprechung zwischen dir und der betreuenden Lehrperson im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion  
Einsichtnahme in die abgegebenen Arbeiten durch weitere Mitglieder der Prüfungskommission (Schulleitung, Klassenvorstand)  

Vorbereitung und Durchführung der Präsentationen und Diskussionen mit anschließender Beurteilung der Arbeit:
die Prüferin bzw. der Prüfer (=betreuende Lehrperson) fasst die Beschreibung sämtlicher Kompetenzen entsprechend des Beurteilungsrasters zu einem Notenvorschlag zusammen; die stimmberechtigten Kommissionsmitglieder stimmen über den Notenvorschlag für die Beurteilung des Prüfungsgebiets „Abschließende Arbeit“ ab (= Phase 2 des Beurteilungsprozesses)

 Termine werden im von der Schulbehörde zugewiesenen Zeitfenster schulintern festgesetzt